Wie können Sie die Stiftung unterstützen?

    • Durch eine Zustiftung in beliebiger Höhe. Auch jeder kleine Beitrag hilft uns weiter! Alle Beträge werden Teil des Stiftungskapitals und lassen dieses anwachsen. So werden langfristig immer höhere Erträge erwirtschaftet, die der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Download: Formblatt zur Erteilung einer Abbuchungsgenehmigung für Dauerstifter

    • Durch Spenden anlässlich von Jubiläen, Geburtstagen oder anderen besonderen Ereignissen.
    • Dadurch, dass Sie der Stiftung ein Erbe hinterlassen.

Ihre Vorteile als Stifter(in)

    • Leben verändert sich. Auch in unserer Kirche.
    • Wir vertrauen darauf, dass auch in Zukunft Menschen das Leben unserer Gemeinde gestalten und dass ihr Glaube hier ein Zuhause findet.
    • Stiftungen überdauern – Jahrhunderte
    • Als Stifter leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gemeinde.
    • Sie sind Teil der Gemeinschaft, die das kirchliche Leben vor Ort lebendig und persönlich hält.
    • Ihr Beitrag zum Stiftungskapital bleibt für alle Zeit erhalten. Die Erträge erfüllen den Stiftungszweck. Die Bethlehemgemeinde bleibt Ort lebendiger Glaubensgemeinschaft.
    • Übrigens werden Zuwendungen zur BethlehemStiftung auch steuerrechtlich belohnt:
    • Der Staat fördert gemeinnützige Stiftungen, indem er sie steuerlich begünstigt und Zuwendungen mit einem geringeren Steuersatz belohnt. Als Zustifter können Sie Ihre finanziellen Zuwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen.
    • Informationen zu den erheblichen Steuervorteilen geben wir Ihnen gern auf Anfrage.
    • Bei der Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung fallen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an. Auch die Erträge aus dem Stiftungskapital unterliegen keiner Besteuerung. Darum kommen diese im vollen Umfang der gemeinnützigen Arbeit zugute.

Wie stifte ich?

Für die Bethlehem-Stiftung ist ein Konto bei der Sparkasse Emsland eingerichtet. Alle Zustiftungen werden Teil des Stiftungskapitals und bleiben darin erhalten.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wir beantworten Ihre Fragen!

Mehr Informationen finden Sie auch künftig auf dieser Webseite.

Oder sprechen Sie uns direkt an:
Albert-Schweitzer-Weg 5, 49716 Meppen, Tel.: 05931-12467

Informieren Sie sich gern auch bei Frau Ulrike van der Ven oder allen anderen Kuratoriumsmitgliedern.