Liebe Gemeindeglieder,
Stiften ist „typisch evangelisch“.
Die evangelische Kirche ist eine Stiftung Jesu Christi. Sie ist Ausdruck der Liebe Gottes zu den Menschen. Kirche ist an diese Liebe gebunden, will diese Liebe weitergeben und weitersagen.
So kann der Dank ein Grund sein, sich stiftend zu engagieren. Zu danken für das, was ich erhalten und erfahren habe und etwas davon weitergebe an andere.
Wer stiftet, will Gutes tun
Den Himmel verdienen kann sich niemand, auch nicht durch eine Stiftung. Doch als Mensch den Menschen langfristig etwas Gutes geben, das können wir. Es gibt viele kirchliche Stiftungen; das Niedersächsische Stiftungsgesetz räumt den kirchlichen Stiftungen eine gewisse Sonderstellung ein. Kirchliche Stiftungen zeichnen sich, wie der Name sagt, durch eine besondere Nähe zu kirchlichen Fragen aus: sie verfolgen ausschließlich oder überwiegend kirchliche Zwecke, sind von der Kirche gegründet, mit Kirche verbunden oder ohne Kirche nicht denkbar. Nur die Kirche kann auch staatskirchenrechtlich betrachtet – verbindlich sagen, ob die kirchliche Stiftung ihren Stiftungszweck erfüllt. Daher unterliegen kirchliche Stiftungen nicht wie weltliche Stiftungen der Aufsicht der staatlichen Stiftungsbehörde sondern weitgehend der kirchlichen Stiftungsaufsicht, die darauf achtet, dass der Stifterwille eingehalten wird und die Stiftungserträge dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.
Wer stiftet, will Gutes tun. Er oder sie – viele Stifter sind Stifterinnen – setzen ihr Vermögen ein, um auf Dauer zu helfen, in Gesellschaft und Kirche hinein zu wirken und damit Zukunft zu gestalten. Das eigene Engagement, der eigene Wille findet eine endgültige Form. Der Rechtsgedanke der Stiftung findet sich bereits in der Antike. Die ältesten heute noch in Deutschland existierenden Stiftungen sind vor über 1000 Jahren entstanden und wirken fort. Sie überstehen politische und kulturelle Veränderungen und bleiben allein ihrer Satzung und damit dem Stifterwillen verantwortlich.
Stiftungen sind einzigartig.
Stiftungen unterstützen kirchliche Arbeit mit Jugendlichen oder mit Senioren. Stiftungen finanzieren Konzerte und Ausstellungen. Stiftungen tragen Krankenhäuser und Pflegedienste oder den Gospelchor von neben an. Stiftungen übernehmen Verantwortung in Gemeinden, für den Erhalt von Kirchengebäuden, aber auch für Personal in Gemeinden zum Erhalt gemeindlicher Arbeit. Stiftungen können von einzelnen oder Gruppen ins Leben gerufen werden. Unsere Bethlehem-Stiftung ist als Gemeinde eigene Stiftung gegründet worden. Sie ist damit der Bethlehem Gemeinde gegenüber verpflichtet und das in diesem Jahr schon seit 15 Jahren! Für Stifter ergeben sich steuerliche Vorteile, die aber nicht im Vordergrund stehen sollten. Denn Stiftungen leben von der guten Idee ihres Gründers, und Stiftungen brauchen Visionen und denjenigen, der sie dann umsetzt. Lassen Sie uns weiter im Gespräch bleiben als Gemeindeglieder und Fördernde unserer Bethlehem Stiftung. Als Kuratorium der Bethlehem Stiftung möchten wir schon heute darauf hinweisen, dass wir mit Ihnen am Sonntag dem 1. Dezember 2024 im Rahmen des Jubiläums „70 Jahre Kirchweihe“ unserer Bethlehemgemeinde auch unser 15-jähriges Stiftungsfest feiern wollen. Aus diesem Anlass laden wir alle Gemeindeglieder und Stifter der Bethlehem-Stiftung herzlich ein. Näheres wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Herzliche Grüße auch im Namen des Kuratoriums
Ihre Ulrike van der Ven
(Einige Textbausteine und das obige Foto wurden dem Referat für Fundraising/Stiftungsberatung der Webseite des Hauses kirchlicher Dienste der Landeskirche entnommen.)