Satzungsänderung

Liebe Gemeindeglieder,

ich habe Ihnen in den vergangenen Jahren ja schon öfter über das Dilemma mit den niedrigen Zinsen berichtet. Zur Ihrer Erinnerung: Das Grundkapital einer Stiftung kann nicht für laufende Ausgaben verwendet werden, sondern soll dauerhaft immer wieder für Zinserträge sorgen, die dann im Sinne der Stiftungssatzung ausgegeben werden dürfen, in unserem Fall vor allem für die Jugendarbeit, aber auch für bauliche Zwecke der Gemeinde.

Nun überlegen Sie bitte am konkreten Beispiel, wie viel oder besser wie wenig das gegenwärtig überhaupt ausmacht. Bei einem Stiftungskapital von 1 Million Euro erhalten Sie unter den gegenwärtigen Bedingungen am Kapitalmarkt (Zinssatz günstigenfalls 1%) jährlich rund 10.000 € an Zinsen. Das ist in unserem Fall viel zu wenig, um sich effektiv an der Finanzierung der Diakonstelle für Herrn Philip Krieger beteiligen zu können. Trotz eigens erfolgter finanzieller Rückstellungen wäre damit seine Stelle in den schon in den nächsten Jahren klar gefährdet. Am 3. August 2017 wurde in einer Sondersitzung des Kuratoriums gemeinsam mit dem Kirchenvorstand über diese Situation diskutiert, und Herr Reiners von der Sparkasse Emsland referierte aus seiner Sicht zu eventuell notwendigen Schritten.

Die Bethlehem-Stiftung hat sich daraufhin nach monatelanger Diskussion entschlossen, eine Anpassung der Satzung vorzunehmen. Mit sehr großer Mehrheit haben das Kuratorium und der Kirchenvorstand für folgende Änderung beschlossen, die inzwischen von der Evangelischen Landeskirche Hannovers akzeptiert wurde. Künftig kann das Stiftungskapital mit einer Quote von maximal 30 % des gesamten Anlagevermögens auch in anderen Anlageformen als fest verzinsliche, mündelsichere Wertpapiere angelegt werden. Hierbei ist ein sinnvolles Verhältnis zwischen Sicherheit (Festlegung des akzeptierten Risikos), Rentabilität (Festlegung der erwarteten Rendite) und Flexibilität anzustreben. Entsprechend sollen Anlageformen gewählt werde, die neben einem hohen Maß an Sicherheit gleichzeitig eine optimierte Rendite und eine planbare Ertragsausschüttung ermöglichen. Konkret geht es dabei um renditestärkere Aktienanlagen, Mischfonds, ETF und Immobilienanlagen. Mit Herrn Reiners von der Sparkasse Emsland wurde vereinbart, dabei keine Anlagen zu berücksichtigen, die beispielsweise mit Rüstungsgütern oder Kinderarbeit “wirtschaften”, da dies unseren ethischen und religiösen Grundsätzen widerspricht.

Mit diesem Beschluss stellt sich unsere Bethlehem-Stiftung in eine Reihe mit zahllosen anderen Stiftungen auch im kirchlichen Bereich und rüstet sich damit noch besser für zukünftige Aufgaben. Am 03.12.2017 wurde direkt im Anschluss an den Gottesdienst eine Informationsveranstaltung für alle Zustifter angeboten. Hier standen insbesondere Frau van der Ven, Herr Kerperin und Frau Funke bereits Rede und Antwort. Sollten Sie zu der Satzungsänderung noch ergänzende Fragen haben oder detailliertere Auskünfte wünschen, stehen Ihnen alle Kuratoriumsmitglieder gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr

Dr. Martin van der Ven